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Dokumente des InterBündnis

3. Grundsätze

Beschlossen auf dem Kongress am 2. Oktober 2016 in Berlin, aktualisiertund erweitert durch den 2. Kongress am 12. November 2017 in Wuppertal

 

1. Die internationalistischen, klassenkämpferischen, antifaschistischen, ökologischen und revolutionären Kräfte der Arbeiter-, Frauen-, Jugend- und Umweltbewegung müssen enger zusammenarbeiten!

Denn ohne Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse kann in der heutigen Zeit kein einziges grundlegendes Problem gelöst werden. Diesem strategischen Blick für die Zukunft der Menschen fühlen wir uns verpflichtet und wollen die Zersplitterung des revolutionären Potenzials in Deutschland überwinden.

Wir entwickeln eine organisierte Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kampfes in den vielfältigen Fragen, in denen Einigkeit besteht Für die Verbesserung der sozialen Lage der Werktätigen und Förderung der Arbeiterbewegung! Kampf gegen die drohende globale Umweltkatastrophe!

Für die Befreiung der Frau! Förderung der Rebellion der Jugend! Gemeinsamer Kampf um die Perspektive für die Jugend!

Unterstützung der berechtigten Forderungen von Klein- und Mittelbauern!

Für eine fortschrittliche und internationalistische Flüchtlingspolitik!

Rebellion gegen die EU – als imperialistisches und kapitalistisches Bündnis ist  gerechtfertigt! Keinen Fußbreit dem Faschismus für ein Verbot aller faschistischen Organisationen!

Kampf gegen politische Unterdrückung und für demokratische Rechte und Freiheiten!

Gleiche Rechte für alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen, aktives und passives Wahlrecht für Migranten! Abschaffung des Ausländerrechts!

Für das Recht auf Flucht! Für ein uneingeschränktes Asylrecht für alle Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage! Für gleiche Rechte aller dauer haft in Deutschland  lebenden Menschen!

Für F rieden und Völkerfreundschaft!

Solidarität mit dem weltweiten Kampf für soziale und nationale Befreiung!

Für die internationale Arbeitereinheit! Hoch die internationale Solidarität!

Ablehnung jeder Art der Klassenzusammenarbeitspolitik!

Für eine befreite Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung!

Die sozialistische Alternative ist fester Bestandteil des Bündnisses.

 

2. Die gesellschaftliche Polarisierung ist die Stunde der fortschrittlichen und  revolutionären Kräfte, wenn sie sich zusammenschließen. Wir bekämpfen die reaktionäre Politik der nach rechts gerückten Regierungen und ultrareaktionäre und faschistische Kräfte. Gemeinsam können wir einen gesellschaftlich relevanten, klaren fortschrittlichen und revolutionären Polbilden, der Anziehungskraft auf die Massen  entfalten wird. Dafür nutzen wir u.a. Wahlbeteiligungen und kandidieren als „Internationalistische Liste/MLPD“

(bei Landes- und Bundestagswahlen, da hier nur Parteien Listen aufstellen können. Auf kommunaler Ebene sind Wahlbündnisse möglich). Alle beteiligten Kräfte haben das Recht, Kandidaten dafür vorzuschlagen und werden dabei berücksichtigt. Wir führen gemeinsame Wahlkampagnen als Schule der künftigen Zusammenarbeit. Alle  Beteiligten entwickeln neben der gemeinsamen Kampagne ihre eigenständige Wahlwerbung.

3. Gegenseitige Achtung, Unterstützung und Zusammenarbeit! Alle beteiligten Organisationen behalten Eigenständigkeit und übernehmen zugleich die Verantwortung für den Erfolg der gemeinsamen Arbeit. Sie entscheiden jeweils selbst, an welchen Aktivitäten oder Veröffentlichungen des Bündnisses sie sich beteiligen. Sie behalten das Recht, ihre eigenständige Arbeit durchzuführen. Eingegangene  Verpflichtungen werden aber zuverlässig erfüllt. Jeder Beteiligte kann Vorschläge für gemeinsame Projekte einbringen.

 

4. Wir arbeiten auf Augenhöhe und demokratisch zusammen. Alle betei­ligten Kräfte sind gleichberechtigt. Vereinbarungen sollen einvernehmlich im Wege des Konsensprinzips getroffen werden. Bei Respektierung ideologisch-politischer Meinungsverschiedenheiten kann jedoch in Fragen von praktischer Notwendigkeit und wenn nach erschöpfender  Diskussion kein Konsens hergestellt werden konnte, eine Mehrheitsentscheidung  herbeigeführt werden. Bei tagespolitischen Fragen ist eine Mehrheit von 50 Prozent, bei programmatischen Fragen eine 80 Prozent-Mehrheit notwendig.

 

5. Wir pflegen eine demokratische und solidarische Streitkultur. Keine öf­fentlichen Angriffe auf andere Beteiligte und keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten beteiligter Organisationen. Wir sehen die praktische Zusammenarbeit auch als  Grundlage für eine intensive Diskussion der beteiligten Kräfte für eine Vereinheitlichung über weitergehende inhaltliche Fragen.

 

6. Das Bündnis wird regelmä­ßig auf zentraler Ebene zusammenkommen. In Einheit damit wird vor allem auf der lokalen Ebene die Zusammenarbeit vorangetrieben.

Auf örtlicher/regionaler Ebe­ne sollen regelmäßige breite Bündnis-Treffen ca. alle 3 Monate durchgeführt werden, in die jede Organisation und die Plattformen Vertreter  entsenden und darüber hinaus auch verschiedene Gruppen (Flüchtlinge,  Migrantengruppen ohne Organisationen/Vereine) Delegierte entsenden können. Die örtlichen/regionalen Bündnisse wählen sich Koordinierungen – auch als Ansprechpart-

ner. Angeregt wird der Aufbau von Plattformen. Örtliche/regionale Bündnis- se können und sollen besondere Projekte entwickeln. Der Aufbau von landesweiten  Koordinierungen wird gegenwärtig nicht forciert.

 

7. Die Bündniskongresse wählen einen Bündnis Rat, der aus den hauptsächlichen  beteiligten Organisationen und Strömungen und einigen Einzelpersonen besteht. Der Bündnis-Rat kann Entscheidungen treffen auf Grundlage der Bündniskongresse und der beschlossenen Dokumente (Manifest, Grundsätze, Grundlagen und Strukturen). Der Bündnis-Rat trifft sich in der Regel alle drei Monate. Er bestimmt eine zentrale Koordinierungsgruppe die sich ca. alle 6 Wochen trifft und die Umsetzung der  Beschlüsse des Bündnis-Rats koordiniert.

Im Bündnis-Rat haben alle Trägerorganisationen einen festen Sitz und benennen dazu ein bis zwei Repräsentanten, die vertreten werden können.

Bundesweite Organisationen haben: die in bis zu 100 Städten arbeiten = 10 Stimmen, die in bis zu 200 Städten arbeiten = 20 Stimmen, die in bis zu 300 Städten arbeiten = 30 Stimmen, die in 300 und mehr Städten arbeiten = 40 Stimmen.

Regionale Organisationen haben 4, örtliche Organisationen 2 Stimmen, Einzelpersonen 1 Stimme.

 

8. Die Plattformen wählen sich Koordinierungen und legen ihre Arbeitsweise, Rhythmus ihrer Treffen fest. Organisationen und Personen sind eingeladen, auf Grundlage der Prinzipien des Internationalistischen Bündnisses in Plattformen mitzuarbeiten.

 

9. Kommunalpolitik ist Bestandteil unserer Grundsätze und unserer Arbeit. Sinnvolle Verbesserungen, berechtigte Proteste, politischer Widerstand soll sich in der Arbeit des Bündnisses jederzeit öffentlich erkennbar widerspiegeln und überregionalen und  regionalen Organisationsformen die Möglichkeit geben, im Bündnis selbst aktiv mitzuwirken.

 

10. Das Bündnis ist finanziell unabhängig. Der Bündnis-Rat wählt Kassierer und Kassenprüfer. Es finanziert sich aus Beiträgen der beteiligten Kräfte, Spenden und gemeinsamen Finanzaktivitäten. Wahlkämpfe werden durch zwei Säulen finanziert: zentrale Kasse für gemeinschaftliche Aufgaben und regionale und örtliche Finanzierung der Aktivitäten durch die örtlichen Bündnisse und Wählerinitiativen.

 

11. Die Mitarbeit im Bündnis erfordert die Anerkennung der Grundsätze und praktische Aktivität in ihrem Sinne. Die Kandidaten zu Wahlen sind an die Kandidatengrundsätze des Bündnisses gebunden. Ausgeschlossen ist die Mitarbeit von Faschisten und Antikommunisten.

Von zKOG

Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG) koordiniert die Arbeit im InterBündnis bundesweit und zwischen den Plattformen im Sinne der Beschlüsse des Bündnis-Rats und der Bündnis-Kongresse und bestimmt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuss (gA).