Bündnisorganisationen ATIF, AGIF und LF mit Anatolischer Föderation am 11.5. ab 16 Uhr vor den City-Arkaden in Wuppertal-Elberfeld
Der § 129 a/b war in seiner Geschichte stets umstritten. In der Praxis wird er selten gegen tatsächliche terroristische Gruppen eingesetzt, sondern dient der Kriminalisierung fortschrittlicher Menschen. Der § 129 b im Speziellen richtet sich gegen Unterstützer ausländischer Terrororganisationen – Nur welche ausländischen Organisationen sind Terrororganisation?
Das bestimmt in der Praxis das Ausland, auch im Fall des Erdogan-Regimes in der Türkei. Deswegen werden in Deutschland viele türkische Oppositionelle durch die deutsche Justiz mit deutschem Regierungsauftrag auf Geheiß des Erdogan-Regimes verfolgt. Sie müssen sich entwürdigender Überwachung aussetzen und werden in hanebüchenden Prozessen verurteilt.
Die Internationalistische Liste / MLPD steht klar an der Seite dieser Menschen.
Wir fordern die Abschaffung des § 129 a/b und das Ende der Zusammenarbeit mit dem faschistischen Erdogan-Regime.
Mitglieder unserer Bündnisorganisationen ATIF und AGIF sind teils selbst von dieser politischen Verfolgung betroffen. Auch eine Wuppertalerin steht aktuell vor Gericht: Ohne konkreten Tatvorwurf. Nur, weil sie Mitglied im Vorstand eines in Deutschland legalen Vereins war: der Anatolischen Förderation – die sich wiederum für die Opfer politischer Verfolgung in der Türkei einsetzt.
Bei uns kommen die Opfer der § 129 a/b Verfolgung zu Wort. Im direkten Gespräch kann man sich ein Bild davon machen, wofür man in Deutschland tatsächlich angeklagt und verurteilt werden kann.
Parallel werden weitere Veranstaltungen zu diesem Thema in Köln und Duisburg stattfinden. Nähere Informationen zu diesen machen wir verfügbar, so wie wir sie erhalten.