„Das von Verantwortlichen der Stiftung der Gedenkstätte verfügte Verbot der Gedenk- und Mahnveranstaltung am 17. August anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns ist rechtswidrig! Das stellte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Schreiben am 31. Juli 2019 fest (AZ 6 E 1106/19)“, wie das Zentralkomitee der MLPD in einer aktuellen Pressemitteilung feststellt.
Das Internationalistische Bündnis hat aktuell den Einladungsflyer für die Gedenkfeier für Ernst Thälmann veröffentlicht, die am Samstag, 17. August, in der Gedenkstätte KZ Buchenwald bei Weimar stattfinden wird.
Nachdem das Verwaltungsgericht Weimar aktuell festgestellt hat, dass das Verbot der Feier durch die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora nicht rechtmäßig ist, wurde diese nun ordnungsgemäß angemeldet. (siehe Rote Fahne News!) Stattfinden wird sie am Samstag, 17. August.
Zuvor wird es, ab 10 Uhr, eine 20-minütige Führung über das Mahnmal zum Glockenturm geben. Dann beginnt, um 12 Uhr, die Gedenkveranstaltung am Glockenturm.