„Mundschutz ja – mundtot nein!“ – so fasst der Sprecher des internationalistischen Bündnisses Essen, Hannes Mast, die Kritik am Verbot einer Kundgebung am 1.Mai durch das Ordnungsamt Essen zusammen. Unter dem Motto „Solidarisch gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Arbeiter und ihre Familien, für wirksamen Coronaschutz!“ ist um 10.00 Uhr auf den Willy-Brandt-Platz mit einem strengen Konzept für den Infektionsschutz (Mundschutz, begrenzte Teilnehmer, Mindestabstände) aufgerufen worden. Dazu wurde bereits am 13. April ein entsprechender Antrag bei der Stadt eingereicht. Erst am 29. April antwortete diese mit einem ablehnenden Bescheid. Die Stadt Essen agiert damit gegen den allgemeinen Trend, politische Versammlungen mit Auflagen zu ermöglichen. Das Bundesverfassungssgericht unterstrich dies zuletzt, da das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist. Die Kritik des Bündnisses gilt auch der Ablehnung einer Kundgebung auf dem Kennedyplatz, mit der man kooperiere.
„Verschiedene Optionen für eine Lösung, welche in Gesprächen mit der Stadt Essen kommuniziert wurden, werden in der Ablehnung nicht berücksichtigt“, so Hannes Mast. „Besonders empörend ist jedoch, dass die Anmeldung einer dritten Versammlung aus dem rechten Spektrum als Grund angegeben und uns unterstellt wird, wir wir würden „den 1. Mai nur als Vorwand nehmen“, um den Konflikt mit Faschisten aus Steele in die Innenstadt zu tragen. Allein die Tatsache, dass unsere Anmeldung weit vor bekannt werden einer evtl. rechten Kundgebung getätigt wurde, zeigt, wie konstruiert das ist. Die Ablehnung erfolgt offensichtlich aus politischen Gründen, und nicht denen des Gesundheitsschutzes. Würde sich dies durchsetzen, leistet die Stadt Essen den Rechten objektiv Schützenhilfe in der Behinderung einer demokratischen Kundgebung – und das ausgerechnet am 1. Mai, dem internationalen Tag der Arbeiterklasse. Das ist nicht hinzunehmen!“. Unter anderem das VG Münster unterstrich zuletzt, dass der Schutz einer Versammlung und die Sicherung der öffentlichen Ordnung Sache der Polizei ist, und nicht der Anmelder, welche natürlich dazu beitragen müssen.
„Dagegen wird Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt,“ so Mast, „denn Gerichtsurteile bestätigen inzwischen, dass das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit nicht einfach ausgehebelt werden darf, wenn der nötige Coronaschutz eingehalten wird.“