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Pressemitteilung Des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI (Solidarität International) vom 20.09.21
Große Freude beim Freundeskreis Flüchtlingssolidarität und allen Unterstützer*Innen: das Gericht in Sigmaringen gibt dem Eilantrag Alassa Mfouapons statt und setzt die Abschiebeandrohung bis zur Verhandlung seiner Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrages außer Kraft. Ein erster wichtiger Erfolg im Kampf für sein politisches Asyl! Alassa Mfouapon: „Ich danke allen, die mir mit ihrer Solidarität den Rücken gestärkt haben! Dies ist ein Erfolg für die Rechte aller Flüchtlinge.“
Zur Erinnerung: die Abweisung seines Asylantrages, der nach Auffassung des BAMF angeblich „offensichtlich unbegründet“ sei, wurde direkt mit der Androhung der Abschiebung binnen einer Woche (!) verbunden. Das Gericht begründet nun seine Entscheidung mit „erheblichen Zweifeln“ an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides und hält es eben doch sehr wohl für möglich, dass ihm Verfolgung in Kamerun droht.
Insbesondere schließt sich das Gericht der Auffassung des Eilantrages an, dass die Asylentscheidung zwingend eine Anhörung des Betroffenen erforderlich gemacht hätte. Er müsse die Möglichkeit haben, seine Beweggründe persönlich glaubhaft zu machen. Dies ist eine empfindliche Schlappe für die Seehofer-Behörde, die mit ihrem Bescheid einen profilierten Kritiker ihrer Asylpolitik und anerkannten Sprecher der Flüchtlingsselbstorganisation loswerden wollte. Jetzt gilt es, die Solidarität und den Kampf gegen die reaktionäre Flüchtlings- und Abschiebepolitik zu verstärken für ein Recht auf Flucht und auf Asyl auf antifaschistischer Grundlage.
Freundeskreis Flüchtlingssolidarität –
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