Am 18.9. 2018 erhob Alassa Mfouapon beim Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) Klage gegen das Land Baden-Württemberg. Aktenzeichen: 1 K 9602/18.
Dazu Rechtsanwalt Roland Meister: „Der aus Kamerun stammende Kläger ist einer der profilierten und öffentlich bekannten Sprecher des Anliegens der Flüchtlinge in Ellwangen und Kritiker der seinerzeitigen polizeilichen Großrazzia. Gewaltsam und willkürlich wurde er deshalb am 20.6. 2018 nach Italien abgeschoben. Bereits am 12.7. 2018 hatte er deshalb beim – dem Bundesinnenminister Seehofer unterstehenden – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Antrag auf Rückholung gestellt. Über diesen ist noch nicht entschieden. (Aktenzeichen: 7310707/262) Die Klage richtet sich auch gegen diese Polizeimaßnahme.
Am 3.5. 2018 fand in der LEA ein Polizeieinsatz statt, an dem mehr als 500 Polizisten beteiligt waren. Unter anderem 11 Flüchtling wurden verletzt und allein 40 – nicht verschlossene! – Türen wurden durch die Polizeikräfte beschädigt, die diese rücksichtslos eintraten. Die Polizeirazzia erfolgte als Reaktion auf den verfassungsrechtlich geschützten Flüchtlingsprotest am 30.4. in der LEA gegen die Abschiebung eines Flüchtlings aus Togo.“
Bundesweit verbreitet wurde demgegenüber die irreführende Unterstellung der Landesregierung, der Protest der Flüchtlinge am 30.4. wäre rechtswidrig gewesen und in der LEA Ellwangen habe sich ein „rechtsfreier Raum“ entwickelt.
Dazu heißt es, so Meister weiter, in der Klageschrift: „Der Protest von Flüchtlingen gegen eine routinemäßige Dublin – Abschiebung war durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und zu jedem Zeitpunkt friedlich. … Durch das beklagte Land wurde auf diesen spontanen und durch die Flüchtlinge selbst organisierten Protest reagiert und … deshalb am 3. Mai 2018 eine Strafaktion durchgeführt.“
Für die mit Maßnahmen unmittelbaren Zwangs verbundene nächtliche Großrazzia lagen keine richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse vor. Die Klage kommt daher zum Ergebnis: „Die Maßnahmen am 3.5. 2018 erfolgten ohne Rechtsgrundlage und ohne richterliche Anordnung, waren willkürlich und in krassem Maße unverhältnismäßig. Gefahr im Vollzug oder eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit lagen unter keinem Gesichtspunkt vor.“
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. begrüßt „die ausführliche Darstellung der Situation und der politischen Hintergründe“ durch die Klageschrift und fordert: „Das muss bekannt gemacht werden.“
Das beklagte Land und seine Landesregierung wurden durch Dr. Weis, Vorsitzender Richter der 1. Kammer zur Stellungnahme aufgefordert. Eine solche liegt bislang nicht vor.
Kontaktaufnahme zu RA Roland Meister bzw. über ihn zum Kläger Alassa M.: 0209/35 97 67 0 bzw. 0172/210 75 83″
Es wurden erfolgreich eine Woche lang nächtliche Mahnwachen in Ellwangen vor der LEA durchgeführt, um den Protest gegen die angedrohte Abschiebung von Solution auszudrücken. Und Solution ist noch hier – das macht froh und stolz auf diesen Erfolg der Solidarität!
Es wurde eine Benefiz-Veranstaltung im proppenvollen Saal im Planetarium Stuttgart durchgeführt – mit vielen Migranten, die deutlich machten, warum sie ihre Heimat verlassen mussten und wie es ihnen hier in Deutschland ergeht. Es wurde an diesem begeisternden Abend klar, wie stark es macht, wenn wir als Menschen einer gemeinsamen Welt handeln, die zusammenstehen und sich nicht durch rechte Parolen spalten lassen! Besonders berührend war das Engagement der Jugendlichen, die an diesem Abend mit einem Lied aufgetreten sind: „All we want is freedom!“
Ein Höhepunkt war die Videobotschaft von Alassa aus Italien, die er eigens für diese Veranstaltung geschickt hat: obwohl er in Italien unter schwierigsten Lebensumständen ausharren muss, ermutigt er andere, sich nicht einschüchten zu lassen, sondern sich gegen den Abschiebeterror nur umso stärker zu organisieren! Alle können viel lernen von seinem unbeugsamen Optimismus. …“
Am 20. Dezember will der Freundeskreis Alassa die bis dahin hoffentlich 25 000 gesammelten Unterschriften für die Rückholung von Alassa offiziell der Landesregierung Baden-Württemberg übergeben. Tausende Unterzeichner des Ellwangen-Appell stehen für den Protest gegen die politisch motivierte Abschiebung von Alassa, für ein Nein zur Festung Europa und für die Solidarität mit Geflüchteten. Sie haben Unterschriften aus vielen Ländern bekommen – das zeigt, dass der Freundeskreis Teil einer inzwischen weltweiten Bewegung gegen unmenschliche Flüchtlingspolitik ist. In diesem Zusammenhang zeigen die „erst“ 18.000 Unterschriften, dass im Hintergrund auch Widerstand und Wühlarbeit gegen die Petition stattfindet. In Verbindung mit der Übergabe der Unterschriften wird daher auch eine Protestkundgebung stattfinden.
Ein Highlight wird ein Weihnachtsfest der internationalen Solidarität am Freitag, 21. Dezember um 18.30 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Süd in Stuttgart. Der Freundeskreis Alassa hat allen Grund zu feiern angesichts der erfolgreichen praktisch organisierten Solidarität der letzten Monate! Alle Unterstützer und Interessierte sowie Presse und Medien sind herzlich eingeladen.“
Der Freundeskreis Alassa will weitere 6.000 Unterschriften bis Mitte Dezember bekommen, damit am 20.12. tatsächlich die Zahl von 25.000 übergeben werden kann!