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Internationalistisches Bündnis

Presseerklärung der Koordinierungsgruppe zum Prozessausgang

Die Kündigung des Kontos des Internationalistischen Bündnis ist unwirksam. Die Sparkasse Witten muss das Konto für das Internationalistische Bündnis weiter führen. Die Sparkasse Witten hatte im August 2018 das Konto nach Verleumdung durch den Journalisten und Antideutschen Stefan Laurin gekündigt. Dieser unterstellte dem InterBündnis die Unterstützung von Terroristen und bezichtigte sogar die Sparkasse Terrorismusunterstützung zu betreiben. Die Klage des InterBündnis dagegen wurde durch eine breite Protestbewegung begleitet.

Nach dem Prozess vor dem Amtsgericht in Witten Ende Januar 2019 liegt nun zwischenzeitlich die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die 4-wöchige Einspruchsfrist wurde von der Sparkasse Witten nicht wahrgenommen.

Richter Breilinger folgt in seiner Urteilsbegründung zugunsten des Internationalistischen Bündnisses weitgehend der Klagebegründung durch die Kanzlei Meister & Partner. Die Kündigung des Kontos verstößt gegen das „fundamentale Rechtsprinzip des Willkürverbots“. Damit wird das vom Internationalistischen Bündnis geforderte demokratische Recht auf ein Girokonto grundlegend gestützt. Die Kündigung stellt eine unzulässige rechtliche Behinderung des Internationalistischen Bündnisses dar. Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, insbesondere der Entgegennahme von Spenden und Begleichung von Rechnungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen ist im weiten Umfang ohne Girokonto nicht durchführbar, so die Urteilsbegründung. Dieses Urteil ist damit auch bundesweit bedeutend, da in den letzten Monaten verstärkt Banken vor allem kapitalismuskritischen Organisationen und Parteien Konten kündigen bzw. verweigern.

Der antikommunistischen Wühlarbeit von israeltreuen Journalisten, wie Laurin, die den berechtigten Befreiungskampf des palästinensischen Volkes verunglimpfen, werden im Richterspruch ebenfalls Grenzen gesetzt. Als Vereinigung fallen die Sympathisanten der PFLP unter den Schutz der Vereinigungsfreiheit. Die Sympathie einer Trägerorganisation für die PFLP ist kein Grund für eine Kontokündigung. Auch eine „bloße Möglichkeit der Nutzung des Girokontos für eine Finanzierung möglicher terroristischer Aktivitäten“ rechtfertigt dies nicht. Dazu müssten mindestens konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

Dieser wichtige Erfolg in der Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten war nur durch die breite Solidarität und Unterstützung vieler möglich. Dazu möchten wir uns bei allen herzlich bedanken. Wir rufen auch weiter dazu auf: Werdet eingetragene Unterstützer und kämpft mit uns weiter für demokratische Rechte und Freiheiten, gegen Bankenboykott und die Behandlung von geflüchteten Menschen, gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und für eine gerechte Perspektive.

Diese gemeinsamen Aufgaben sind natürlich weiterhin ohne finanzielle Unterstützung mit Spenden nicht zu verwirklichen. Spenden auf das Konto: IBAN: DE82 4525 0035 0000 7106 57

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Berichterstattung

Heinz Vöhringer

Ulja Serway

Von zKOG

Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG) koordiniert die Arbeit im InterBündnis bundesweit und zwischen den Plattformen im Sinne der Beschlüsse des Bündnis-Rats und der Bündnis-Kongresse und bestimmt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuss (gA).