Die deutsche staatliche Gerichtsbarkeit setzt ihre Rechtswidrigkeit gegen Revolutionär*innen fort, die im Fall des „Münchner Kommunist*innenprozesses“ vor Gericht gestellt worden. Die Klage wurde am 28. Juli 2020 abgeschlossen, die begründete Entscheidung wurde jedoch noch nicht schriftlich eingereicht, und obwohl keine Berufung eingelegt wurde, wurden Sanktionen durch das Ausländergesetz verhängt. Dies verstößt sogar gegen das eigene bürgerliche Recht und ist rechtswidrig. Ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland wurde gegen Herrn Demir, einen Arbeiter in Österreich, Herrn Yesilcali, mit einem Flüchtlingsstatus in der Schweiz, und S. Solmaz, mit einem Flüchtlingsstatus in Frankreich, verhängt. Im gleichen Fall stehen Dr. S. Aydin und Dr. B. Büyükavci einer Abschiebung durch die Nürnberger Ausländerbehörde gegenüber. Dr. B. Büyükavci ist seit 2004 als Ärztin in Deutschland tätig und Dr. S. Aydin seit 2012.
Infolge der langfristigen gemeinsamen Verfolgung des deutschen und des türkischen Staates, wurden am 15. April 2015 viele Menschen durch parallele polizeiliche Operationen in Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Griechenland in Gewahrsam genommen. Davon wurden 10 Revolutionär*innen festgenommen und ihre Fälle vom 17. Juni 2016 bis zum 28. Juli 2020 vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Infolge dessen wurden „Strafen“ zwischen 2,9 und 6,9 Jahren verhängt. Da die begründete Entscheidung noch nicht schriftlich getroffen wurde und der Berufungsantrag noch nicht abgeschlossen wurde, sind das Einreiseverbot und der vom Nürnberger Ausländeramt eingeleitete Ausweisungsveruch ein Hinweis auf die dirskirminierende und rassistische Politik des Staates.
Der Kampf gegen den Faschismus ist legitim, er kann nicht verhindert werden!
Die Politik der Verhaftung, Gerichtsverhandlung, hohen Strafe, Schließung und Ausweisung von Institutionen – eine Politik, die der deutsche Staat seit vielen Jahren gegen Revolutionär*innen führt – dient der Politik der faschistischen türkischen Republik. In diesem Prozess, in dem Angriffe / Massaker des türkischen Staates gegen Oppositionskräfte, Revolutionär*innen, Kurd*innen, Alevit*innen, Frauen* und LGBTI+ intensiv fortgeführt werden, ist diese Ausrichtung des deutschen Staates ein Versuch, den Faschismus zu unterstützen. In der Geschichte des deutschen Staates wiederholt sich das Spiel immer wieder, wenn es um Revolutionär*innen und Kommunist*innen geht. Von der Geschichte der Türkei bis zur Gegenwart, hat der deutsche Staat sicherlich einen Anteil in den Massenmorden an Armenier*innen, Kurd*innen, Alevit*innen und anderen Nationen oder Glaubensrichtungen. Diese gleiche Politik wird heute umgesetzt.
Der fortgesetzte Kampf der sozialen Opposition gegen den Faschismus der Türkei ist gerechtfertigt und legitim. Ebenso ist die Unterstützung des Kampfes gegen den Faschismus in der Türkei von demokratischen Kräften in Europa legitim, unvermeidlich und kann nicht verboten werden. Dieser Kampf, der seit Jahren in Europa geführt wird, konnte und wird trotz Verboten, Verhaftungen und jahrelanger Inhaftierungen nicht gestoppt werden. Daher werden Abschiebungsversuche und Einreiseverbote nach Deutschland diesen legitimen Kampf auch nicht verhindern können.
Als Konföderation der Arbeiter*innen aus der Türkei in Europa (ATIK); verurteilen wir den Angriff des deutschen Staates gegen M. Demir, M. Yesilcali, S. Solmaz, Dr. B. Büyükavci und Dr. S. Aydin. Genau so wie wir 5,5 Jahrelang durch Straßenaktionen und Aktionen vor Gefängnissen und Gerichtshöfen den Angriff für nichtig erklärt haben, werden wir als lokale und migrantische demokratische Kräfte auch diesen Angriff des deutschen Staates als nichtig erklären. Weil Wir Verterer*innen und Fortführer*innen einer gerechten Sache sind!
ATIK- Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa